Behandlungsablauf
Nach unserem telefonischen Erstkontakt und einer psychotherapeutischen Sprechstunde für Diagnostik und Behandlungsempfehlungen erfolgen, je nach Verfügbarkeit, in der Regel vier "probatorische Sitzungen". Diese sind Gespräche, die dem Kennenlernen und der weiteren Diagnostik dienen. Zudem wird geklärt, ob die von mir angebotenen Verfahren geeignet sind, das diagnostizierte Krankheitsbild zu behandeln.
Sollten wir uns gemeinsam für eine Behandlung entscheiden, erfolgt bei gesetzlich Krankenversicherten und ggf. bei privat Krankenversicherten (je nach Versicherung) eine Antragstellung an die Krankenkasse. Bei gesetzlich Unfallversicherten (nach Arbeitsunfällen) erfolgt der Antrag an die Berufsgenossenschaft.
Wir vereinbaren transparent Therapieziele und Therapieplanung.
Gegebenenfalls können die psychotherapeutischen Gespräche um eine medikamentöse Behandlung erweitert werden.
Meine Therapie erfolgt nach medizinischen Leitlinien und wissenschaftlich fundierten Verfahren.