Abrechnung

Gesetzlich Krankenversicherte

Ich habe eine Kassenzulassung für tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie für Erwachsene. Gesetzlich Krankenversicherte benötigen für die psychotherapeutische Sprechstunde oder Probatorik sowie ggf. weitere Sitzungen ihre Versicherungskarte.
Sollten wir während der probatorischen Sitzungen eine Psychotherapie vereinbaren, wird ein Antrag an die Krankenkasse gestellt. Ein Gutachter der Krankenkasse entscheidet, ob die Psychotherapie bewilligt wird – was in der Regel der Fall ist.

Gesetzlich Unfallversicherte

Ich bin zugelassen zur Beteiligung am Psychotherapeutenverfahren der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV). Für gesetzlich Unfallversicherte nach Arbeits- oder Wegeunfällen werden die Kosten für eine Psychotherapie in der Regel durch die Berufsgenossenschaft (BG) übernommen. Bitte bringen Sie Daten Ihrer zuständigen BG sowie gegebenenfalls Unfallberichte zum Erstgespräch mit.

Privatversicherte

Privatpatienten wird empfohlen, sich vorab bei der Krankenkasse zu informieren, ob und in welchem Umfang Psychotherapieleistungen übernommen werden. Danach kann – falls erforderlich – ein Antrag gestellt werden.

Selbstzahler

Falls gewünscht, können Sie die Kosten meiner Behandlung selbst übernehmen.